Mietbedingung Reisemobile – RTS-Bühl

Mietpreise
Es gilt unsere aktuelle Preisliste.

Im Mietpreis ist enthalten:
– 300 km/Tag – Preis pro Mehrkilometer 30 Cent
– Gas
– WC-Flüssigkeit
– Ausrüstung wie Kabeladapter, Kabeltrommel usw. sind inklusive
– Kaskoversicherung mit 1.500 € Selbstbeteiligung.
– Die jeweilig gültige Mehrwertsteuer

Berechnung
des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.

Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 200 € pro gebuchter Woche fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 3 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluß fällig. Mahngebühren werden mit 10,- € pro Mahnung berechnet.

Kaution
Bei der Übergabe des Reisemobiles muss eine Kaution in Höhe von 1.500 € in BAR hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Reisemobil ohne Beschädigungen zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Reisemobil verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig: – bis 50 Tage 20%, – bis 30 Tage 40 %, – bis 15 Tage 60%, – bei weniger als 15 Tagen vor dem Übernahmetag 80% des Reisepreises.
– Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter.
– wird das Reisemobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.
– ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muß nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.

Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren
– das Reisemobil kann am vereinbarten Tag lt. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit übernommen werden. Die Übergabepauschale beträgt 100 €
– Wird das Reisemobil nicht zur vereinbarten Zeit – übernommen, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung 30,- € als Bereitstellungsgebühr. Maximale Bereitstellungsdauer 1 Stunde. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgeschoben werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am ersten Miettag vormittags durchzuführen.
– die Rückgabe des Reismobiles erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Reisemobil verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,- €. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
– Das Reisemobil ist in gereinigtem Zustand zurück zu geben. Außenreinigung sowie Innenreinigung aller Schränke, Truhen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen.(Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter.
– ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innen- / Außenreinigung 100,- €, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 100,- € und für eine Reinigung durch Verschmutzung durch Tiere nochmals 100,- € zusätzlich zu zahlen.

Fahrer
Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.

Nutzung
Das Reisemobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Reisemobiles durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

Reparaturen
am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

Unfall
– Bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist Immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen.
– gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
– der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen.
– der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung – unbegrenzte Deckung, Kasko – und Teilkasko 1.500 € SB, speziell für Vermietfahrzeuge abgeschlossen. Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen können vom Vermieter vermittelt werden.

Haftung des Mieters
– der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe.
– bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein.
– weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.

Haftung des Vermieters
– der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist.
– für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

Schlussbestimmungen
– sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluß auf die übrigen Bestimmungen.
– die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so daß ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

Bankverbindung:
Spar- und Kreditbank Bühlertal eG
IBAN: DE 63 6626 1092 0000 0551 90
BIC:   GENODE61BHT